Unser Beirat stellt sich vor
Bereits seit 1975 gilt für Heimbewohner von Gesetzes wegen, dass sie in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, mitwirken können. Diese Mitwirkung wird durch den Heimbeirat garantiert, der in jedem Heim alle zwei Jahre in geheimer Wahl gewählt wird.
Die Anzahl der Mitglieder bestimmt sich wie folgt:
- Drei Mitglieder bei bis zu 50 Bewohnern
- Jeweils zwei Mitglieder je angefangene weitere 50 Bewohner.
Der Heimbeirat vertritt die Interessen der BewohnerInnen gegenüber dem Träger, dem Caritas Wohn- u. Werkstätten e. V. in Paderborn. Der Heimbeirat besteht aus gewählten Mitgliedern, die sich aus Bewohnern und Bewohnerinnen, Angehörigen und/oder Vertrauenspersonen zusammensetzen.
Die Mitwirkung der Bewohner bezieht sich u.a. auf Entscheidungen bzgl.:
- Änderungen des Heimentgeltes
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen
- Alltags- und Freizeitgestaltung
- Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
- Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes usw.
Die Mitwirkung der Bewohner stellt allerdings keine Mitbestimmung dar. Die letzte Entscheidung und damit die volle Verantwortung bleiben beim Heimträger. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Einrichtung eines Heimbeirates ein durchaus wirkungsvolles Instrument zur Durchsetzung der Bewohnerinteressen ist.
Durch die Novellierung des Heimgesetzes im Jahre 2002 wurden die Rechte des Heimbeirates noch erweitert. Die Mitwirkung bezieht sich auch auf die Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung im Heim und sogar auf die Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsvereinbarungen mit den Kostenträgern.
In unserer Einrichtung treffen sich die Mitglieder alle 4-6 Wochen und tauschen sich aus. Einmal jährlich findet eine Bewohnerversammlung statt und Aktuelles ist auf der Heimbeiratsseite im Laurentiusblatt nachzulesen.